Freimaurerorden

Interview mit Mons. Dr. mult. Michael H. Weninger

anlässlich seines neuen Buches „Aus Nacht zum Licht – Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“

Werner H. Heussinger, Landesgroßredner der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (Freimaurerorden), traf Monsignore Michael H. Weninger mehrmals zu einem intensiven Gedankenaustausch. Daraus entwickelte sich ein lebendiger Dialog und es entstand das nachfolgende Interview anlässlich seines neuen Buches „Aus Nacht zum Licht – Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“.

Dieses Buch wird mit viel Spannung erwartet – von kirchlichen Kreisen und von Freimaurern. Bereits Ende 2023 konnte man auf »Vatican News«, dem mehrsprachigen Nachrichtenportal des Vatikans, lesen: »Der Priester Michael Weninger ist ein anerkannter Fachmann für das Freimaurertum in all seinen Facetten und steht seit vielen Jahren im Dialog mit Vertretern der Logen. Seine Dissertation ›Weisheit.Stärke.Schönheit: Über Die Aussöhnung von Katholischer Kirche und Regulärer Freimaurerei‹ wurde (…) in einer verbesserten und erweiterten Version neu aufgelegt. Im kommenden Jahr soll ein neues Buch von ihm zum katholischen Dialog mit dem Freimaurertum erschienen.« Jetzt ist es soweit.

Michael H. Weninger gelingt es wie niemandem zuvor, das im geschichtlichen Kontext vielfach angefeindete Verhältnis auf eine versöhnliche Grundlage zu stellen. Er folgt im Geist seinem Lands- und großen Kirchenmann Franz Kardinal König, der wesentlich zur Versöhnung beigetragen hat. Dessen Wahlspruch: »Veritati in caritate« (»In Wahrheit und Liebe«) prägt dieses Buch, das den Dialogprozess zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei in seiner ganzen Dramatik herausragend zur Darstellung bringt.

Ein Aufeinanderzugehen im ehrlichen Dialog, der nur dann diesen Namen verdient, ist unerlässlich und sowohl ein Gebot christlicher Liebe als auch der Arbeit am »rauen Stein«. Dieses Buch leistet einen entscheidenden Beitrag dazu.

Über den Autor

DDDr. Dr.h.c. mult. Michael Heinrich Weninger, Botschafter a.D.

DDDr. Dr.h.c. mult. Michael Heinrich Weninger, Botschafter a.D., trat noch während seiner Laufbahn als Diplomat in den geistlichen Stand ein und war somit der erste Botschafter in der österreichischen Diplomatie, der zum Priester geweiht wurde. Acht Jahre gehörte er der vatikanischen Kurie an. Von 2001 bis 2007 beriet er die Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi und José Manuel Barroso, in Fragen des Dialogs mit Religionen, Kirchen und weltanschaulichen Gruppen. Papst Benedikt XVI. berief Michael Weninger zum 1. November 2012 in den Päpstlichen Rat für den Interreligiösen Dialog. Weninger gilt als anerkannter Fachmann für das Freimaurertum in all seinen Facetten und steht seit vielen Jahren im Dialog mit Vertretern der Logen.

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Interview

Werner H. Heussinger:

Im Kirchenrecht (CIC) von 1983 fehlt die Freimaurerei: Wie löst das Buch die Spannung zwischen CIC/1983 (keine Sondernennung) und späteren römischen Warnungen – und was folgt daraus für Gewissen, Seelsorge und Praxis?

Mons. Michael H. Weninger:

Das Rechtsbuch der katholischen Kirche, der Codex Iuris Canonici (CIC), der am 27. November 1983 in Kraft trat und das geltende Kirchenrecht darstellt, war das Ergebnis einer mehrjährigen, sehr intensiven Arbeit der Kommission für die Reform des Kirchenrechts. Die Frage, ob man Katholiken, die einer Freimaurerloge beitreten, weiterhin mit der kirchlichen Exkommunikation belangen soll, wie es der CIC aus dem Jahr 1917 als Tatstrafe vorsah, oder eben nicht, nahm im Arbeitsprozess einen breiten Raum ein und wurde eingehend erörtert. Das Ergebnis war eindeutig: im geltenden Kirchenrecht gibt es nicht einmal mehr eine Erwähnung der Freimaurerei und des Freimaurers. Die am 26. November 1983 veröffentlichte Deklaration der damaligen Glaubenskongregation, der zufolge sich katholische Freimaurer im Stand der schweren Sünde befinden würden und folglich die heilige Kommunion nicht empfangen können, hatte keinen Einfluss auf den CIC/1983. Manche immer noch vorhandene Spannungen zwischen kirchlichen Amtsträgern und katholischen Freimaurern resultieren schlichtweg aus tradierten Vorurteilen und der Unkenntnis der tatsächlichen Lage.

Werner H. Heussinger:

Ihre Erzählung betont die Schlüsselfigur Kardinal Franz König. Was können Sie uns über diesen Kirchenmann berichten?

Mons. Michael H. Weninger:

Zur geschuldeten Würdigung dieser, für den in Versöhnung gemündet habenden Dialogprozess zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei, eminenten Persönlichkeit, muss man wissen, dass der Kardinal-Erzbischof von Wien bereits als einflussreicher Konzilsvater des II. Vatikanums wirkte, als ein weltweit anerkannter Fachmann für die Religionswissenschaften galt, zum Sekretär des neugeschaffenen Sekretariats für den Dialog mit den Nichtglaubenden ernannt und ganz allgemein als diplomatisch versierter, weltoffener, kommunikativer Repräsentant der Kirche geschätzt worden war. Es nahm daher nicht Wunder, dass Papst Paul VI. Kardinal König mit der Führung dieses Dialogprozesses beauftragte. Unter seiner umsichtigen Leitung und in steter Kommunikation mit Papst und Kurie war es möglich, die historisch gewordene „Lichtenauer Erklärung“ zwischen der kirchlichen und freimaurerischen Delegation zu verabschieden, welche die Grundlage zur schlussendlichen Versöhnung bildete.

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Werner H. Heussinger:

Haben Entscheidungen unter Paul VI. die Beziehung spürbar verbessert?

Mons. Michael H. Weninger:

Papst Paul VI. wird bedauerlicherweise bis zum heutigen Tag weit unter seiner wahren Größe beurteilt. Diese feinfühlige, hochgebildete und weise Persönlichkeit führte nicht nur das Zweite Vatikanische Konzil zu seinem so erfolgreichen Ende, was ja zunächst keineswegs als gesichert galt, sondern öffnete die Kirche, beispielsweise allein schon durch die Handhabe der drei neu eingerichteten Sekretariate für den Dialog, nämlich des Sekretariats zur Förderung der Einheit der Christen, jenes für die Nichtchristen und jenes für die Nichtglaubenden, zur Welt von heute. Von seinen vielen Botschaften, Apostolischen Schreiben, Enzykliken und Briefen möge die Enzyklika Populorum Progressio vom 26. März 1967 als Beispiel unter vielen dienen, die zeigt, mit welcher Energie sich Paul VI. um das Gespräch mit den Menschen bemühte, und zwar mit allen.

Werner H. Heussinger:

Was raten Sie einem katholischen Christen, der beitreten möchte – welche Prüfsteine und No-Gos?

Mons. Michael H. Weninger:

Die grundsätzliche Frage, die sich ein Katholik bei Interesse für eine Mitgliedschaft im Bruderbund der Freimaurer stellen muss, ist jene nach seinen wahren Motiven für diesen beabsichtigten Schritt. Auch ist ein ausreichender Kenntnisstand über das Wesen der Freimaurerei, der anhand qualitätsvoller Veröffentlichungen leicht zur erlangen ist, und über die konkrete Loge, der er angehören möchte, was im Gespräch mit der für einen Suchenden in einem solchen Fall vorhandenen freimaurerischen Auskunftsperson ebenfalls kein Problem darstellt, unerlässlich.

Selbstvergewisserung ist diesbezüglich eine conditio sine qua non. Sollte der interessierte Katholik an eine Loge geraten sein, die sich als anti-religiös, a-theistisch, anti-christlich oder gar anti-katholisch grundiert herausstellt, und aus meiner Sicht als eine pseudofreimaurerische darstellen würde, dann wird er wohl von einem Beitritt, sofern er ein gläubiger Katholik ist, abgehalten sein. Er könnte ansonsten leicht unter die Bestimmung des Canon 1374 CIC/1983 geraten, die auszugsweise lautet: „Wer einer Vereinigung beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden, …“. Das Tor zu einem Beitritt in einer der zahlreichen ganz wesentlich anders gearteten genuin freimaurerischen Logen steht einem Katholiken unbestritten offen.

Werner H. Heussinger:

Sie betonen, reguläre Freimaurerei fordere das Bekenntnis zu einem „höheren Wesen“ (Anderson-Tradition). Wie gehen Sie mit Strömungen um, in denen Atheisten auftreten können – und welche Kriterien nutzen Sie, um „regulär“/„irregulär“ im kirchenrechtlich relevanten Sinn zu operationalisieren?

Mons. Michael H. Weninger:

Die Thematik von „regulär“ und „irregulär“ ist heutzutage im Gegensatz zu früher durch die Weiterentwicklung der großen freimaurerischen Familie mit ihren zahlreichen Lehrtraditionen nicht mehr so einfach zu beantworten. Ganz grundsätzlich wird zwischen einer „Regularität der Herkunft“ und einer der „Lehre“ unterschieden (und logischerweise dann im Gegenteil von diesen). Der erste Begriff meint die nach der freimaurerischen „Königlichen Kunst“ und ihren Formvorschriften regelkonforme Gründung einer Loge oder Großloge, der zweite Begriff zielt auf die Anerkennung eines „Höchsten Wesens“ und die Auflegung der Bibel (und/oder eines anderen Buches des heiligen Gesetzes) in der entsprechenden freimaurerischen Obödienz. Die katholische Kirche äußert sich zur Frage „regulär“/“irregulär“ in keiner Weise, weder iuridisch noch dogmatisch oder sonstig, weil sie sich grundsätzlich nicht in innerfreimaurerische Dispute einlässt.

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Werner H. Heussinger:

Der „deutsche Sonderweg“ (Separatdialog DBK–VGLvD) führte laut Ihnen zu „Sturmböen“ und einem für katholische Freimaurer negativen Ergebnis. Was waren die stärksten Sachargumente der DBK – und an welchen Punkten halten Sie diese für missverständlich oder methodisch unzureichend?

Mons. Michael H. Weninger:

Der nationale, deutsche Gesprächsprozess, der in der Zeit von 1974 bis 1980 zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und den Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) geführt wurde, erlangte zu keinem Zeitpunkt jene Qualität, die es erlaubt hätte, diesen Prozess als einen echten Dialog zu bewerten. Zu verschieden waren die Ausgangslagen beider Delegationen und wohl auch deren Zielvorstellungen. Die Hauptursache für das letztliche Scheitern der Gespräche, ist wohl darin zu sehen, dass zwei Welten aufeinander geraten waren, die zwar an Handlungsmotiven, Riten und Symbolen sehr viel Gemeinsames aufzuweisen haben, jedoch letztlich nicht zu einer gemeinsamen Sprache finden konnten, jeweils einem anderen Verstehenshorizont angehören und solcherart völlig inkompatible Schlussfolgerungen zogen. Die gänzlich verschiedene Hermeneutik beider Welten bedingte auf weite Strecken das Unvermögen, das Unterscheidende, das Trennende im Hinblick auf das Gemeinsame zu transponieren.

Werner H. Heussinger:

Zur „Lichtenauer Erklärung“: Welche Passagen würden Sie heute – rückblickend – sprachlich oder theologisch schärfen, um Missdeutungen in Rom oder in nationalen Bischofskonferenzen zu vermeiden?

Mons. Michael H. Weninger:

Die nach dem Ort der Schlussredaktion und Unterzeichnung, dem gleichnamigen oberösterreichischen Schloss Lichtenau, so genannte Lichtenauer Erklärung, stellt formal wie inhaltlich ein Meisterwerk eines offenen, aber ergebnisorientierten Dialoges dar. Dieses Dokument ist dergestalt begrifflich exakt und sprachlich adäquat formuliert, dass es keine Bestimmungen enthält, welche Missdeutungen zulassen. Aus dem Umfeld der vatikanischen Kurie sind demnach auch keine Fehldeutungen bekannt. Auch hat Kardinal König die Lichtenauer Erklärung persönlich Papst Paul VI. ausgehändigt und von diesem den Auftrag erhalten, mit dem Dialog fortzufahren. Allerdings haben die Gegner einer Aussöhnung, unverkennbar aus Gründen ihres Unverständnisses vom Wesen der Freimaurerei und ihrer Aversion allem Freimaurerischen gegenüber, dieses Dokument zurückgewiesen.

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Werner H. Heussinger:

Wenn „Versöhnung“ Ihr Leitmotiv ist: Woran würden Sie in den kommenden 10 Jahren ganz praktisch messen, dass sie in Diözesen und Logen realer Alltag geworden ist?

Mons. Michael H. Weninger:

Schon seit Langem ist es unverkennbar, dass in vielen Diözesen und kirchlichen Institutionen der Weltkirche ein gedeihliches Klima zwischen Kirche und genuiner Freimaurerei herrscht. Die originäre, seit Jahrhunderten bestehende Freimaurerei, verständlicherweise nicht die Pseudofreimaurerei mit ihrer atheistischen, antichristlichen und antikatholischen Ausrichtung, war ja nie – weder nach Lehre noch Praxis – gegen die katholische Kirche ausgerichtet. Schon während der Epoche zwischen den beiden Weltkriegen im vorigen Jahrhundert sieht man verschiedene Annäherungen zwischen den Beiden und noch mehr in der Phase der Vorbereitung zum Zweiten Vatikanum zeigen die sehr drängenden Bitten nach Aussöhnung und erst Recht in den Antworten auf die zwölf Fragen der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1968 über das Verhältnis von Kirche und Freimaurerei, in denen sich ganze Bischofskonferenzen sogar zugunsten der Aufhebung der Exkommunikation ausgesprochen haben, den Willen nach Aussöhnung. Der Versöhnungsprozess hat schließlich mit dem CIC/1983 und ihrem so glänzend formulierten Canon 1374 einen kirchenrechtlichen Abschluss gefunden.

Was heutzutage Not tut, und eine Aufgabe noch für viele weitere Jahre sein wird, ist die Aufklärung, die Information, die Wissensvermittlung über das existierende komplementäre und kompatible Verhältnis zwischen der genuinen Freimaurerei und der katholischen Kirche, schlichtweg: der verständnisvolle, geschwisterliche Dialog. Dann würde es auch nicht zu den pastoral so schmerzlichen Auswüchsen kommen, dass praktizierenden Freimaurern die heilige Kommunion und/oder ein christliches Begräbnis vereigert wird.

Werner H. Heussinger:

Wenn ich bekennender Christ und Logenbruder bin: Welche Punkte sehen Sie als wirklich heikel, welche als gut vereinbar?

Mons. Michael H. Weninger:

Es gibt eine Bring- und eine Holschuld auf beiden Seiten. Vor allem sollte endlich verstanden werden, dass die Freimaurerei keine kirchliche Vereinigung darstellt, keine religiösen Heilslehren und keine Dogmen verkündet. Die Kirche sollte von ihrer Urangst einer freimaurerischen Usurpation loslassen. Und auf freimaurerischer Seite sollten manche Details im Ritual von Zweideutigkeiten befreit werden.

Auch hier gilt: ein geschwisterlicher Dialog möge Fahrt aufnehmen und gedeihlich gepflogen werden.

Werner H. Heussinger:

Sehen Sie den „Großen Baumeister“ theologisch kompatibel mit dem dreifaltigen Gott – oder nur als Minimalkonsens?

Mons. Michael H. Weninger:

Das Diktum vom „Großen Baumeister aller Welten“ oder „Großen Architekten des Universums“ ermöglicht den einzelnen Freimaurer dieses mit der ihm eigenen Gottesvorstellung zu konkretisieren. Für einen jüdischen Freimaurer wird es Jahwe sein, für einen muslimischen Allah und für einen christlichen die Trinität. Da geht es um keinen Minimalkonsens, sondern um die Ermöglichung für jeden Freimaurer, seiner eigenen religiösen Überzeugung und seinem Glauben gerade als Freimaurer treu zu bleiben. Daher ist der immer wieder vorgebrachte Einwand, die Freimaurerei huldige einem religiösen Relativismus, völlig unzutreffend.

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Werner H. Heussinger:

Welche Ritual- oder Gelöbnisaspekte irritieren Kirchenvertreter am meisten – und wie kann ich sie korrekt einordnen?

Mons. Michael H. Weninger:

Vorgetragen werden an die Adresse der Freimaurer vor allem folgende Vorwürfe: Relativismus der Gottesvorstellung, religiöser Relativismus allgemein, die Verneinung der objektiven Geltung der geoffenbarten Wahrheit, die Verwerfung dogmatischer Positionen, ein sakramentsähnlicher Charakter mancher Rituale, die Zugehörigkeit zur Freimaurerei als Totalitätsanspruch. Alle diese Vorwürfe finden jedoch in der freimaurerischen Wirklichkeit keine Entsprechung, weil die Freimaurerei weder eine Religionsgemeinschaft darstellt noch Heilslehren und Heilsdoktrinen verkündet, auch wenn ihr – ihrer Herkunft wegen aus den mittelalterlichen Bauhütten und dem Christentum – religiöse Aspekte innewohnen. Der freimaurerische Eid und das Geheimnis stellen weitere Gravamina dar. Auch diesbezüglich finden die Vorwürfe keine Grundlage, denn vereinfacht geantwortet: Die freimaurerische Eidesleistung stellt keinen religiösen Akt, sondern eine säkulare Verpflichtung, Regeln und Normen zu befolgen, dar und das Geheimnis ist schlichtweg jenes der Liebe zu sich selbst, dem Nächsten und der Menschheit gegenüber. Die Gottesliebe ergibt sich aus dem jeweiligen konkreten religiösen Bekenntnis des einzelnen Freimaurers.

Werner H. Heussinger:

Wie bewerten Sie Sakramenten-Teilnahme und Logenleben zusammen – gibt es klare Leitlinien?

Mons. Michael H. Weninger:

Da die Freimaurerei jedem ihrer Mitglieder die je persönliche religiöse Überzeugung beläßt und in keiner wie immer gearteten Weise beeinträchtigt, kann beispielsweise der katholische Freimaurer seinen Glauben wesensgemäß praktizieren. Durch sein Logenleben im Verein mit seinen Brüdern und den freimaurerischen Ritualen wird er darüberhinaus sogar viele Anregungen zu einem vertieften Glaubensleben finden können. Letztlich wird der katholische Freimaurer, weil die Bruderschaft keinen Religionsersatz bieten kann und will, nicht auch nur irgendeinen negativen Einfluß auf seine konkrete Sakramentenpraxis vorfinden.

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das neue Buch von Mons. Dr. mult. Michael H. Weninger, Botschafter a.D.

Über das neue Buch von Mons. Dr. mult. Michael H. Weninger, Botschafter a.D.: „Aus Nacht zum Licht – Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“ (Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, 25 Euro).

Das Buch zeichnet den Weg von der historischen Gegnerschaft zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei hin zur Aussöhnung, so wie sie im geltenden Rechtsbuch der katholischen Kirche, dem Codex Iuris Canonici aus dem Jahr 1983 ihren Niederschlag gefunden hat, leitmotivisch betrachtet eben „von der Nacht zum Licht“.

Zentral ist das Zweite Vatikanische Konzil mit seinen Folgen: Seine Dokumente und die Öffnung zum Dialog „mit der Welt von heute“ bereiten theologisch den Boden. Auf dieser Grundlage, und gestärkt durch zahlreiche kirchliche Stimmen, die sich für eine Verbesserung im Zueinander zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei aussprechen, initiierte der Heilige Stuhl einen Dialogprozess. Papst Paul VI. beauftragte den Wiener Kardinalerzbischof Franz König, damals der Leiter des neugeschaffenen Sekretariats für den Dialog mit den Nichtglaubenden, mit der Führung eben dieses.

Das Buch „Aus Nacht zum Licht“ zeichnet wissenschaftlich exakt und quellengestützt den Dialogprozess akribisch nach, der dramatisch und spannungsgeladen verläuft und schließlich zum Erfolg führt. Im geltenden Codex Iuris Canonici finden die Freimaurerei und die Freimaurer mit keinem einzigen Wort Erwähnung.

Breit dokumentiert wird der „deutsche Sonderweg“: der Separatdialog zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Vertretern der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD), seine interne Vorbereitung, die Verwerfungen und das schließlich negative Ergebnis: Die Erklärung der Glaubenskongregation, der zufolge sich im Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei nichts geändert habe. Ihre theologische Einordnung und praktische Relevanz wird erhellend zur Darstellung gebracht. Die maßgeblichen Texte (u. a. Lichtenauer Erklärung 1970, DBK-Erklärung 1980) sind im Anhang vollständig abgedruckt.

Im Schlusskapitel „Licht“ interpretiert Weninger den geltenden Rechtszustand: Der CIC/1983 nennt Freimaurer nicht mehr; relevant ist heute Canon 1374 („Vereinigungen, die gegen die Kirche handeln“) – keine Sonderstrafnorm, sondern Einzelfallprüfung und Gewissensverantwortung, ggf. seelsorglich begleitet. Zitate der Kardinäle König und Ratzinger rahmen den Ausblick auf einen respektvollen, sachkundigen Dialog.

Kurz: Eine umfassende, quellengestützte Darlegung von Konflikt, Dialogarchitektur sowie aktueller kirchenrechtlicher und theologisch-pastoraler Lage – mit praxisnahen Dokumenten für Studium und Beratung.

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